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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themafremde Feuerwehrleute die im Ort arbeiten mit einbeziehen?35 Beiträge
AutorPete8r K8., Freckenfeld / Rheinland-Pfalz345958
Datum29.06.2006 11:19      MSG-Nr: [ 345958 ]12570 x gelesen

Ist arbeitsrechtlich nicht zulässig, die Entscheidung darf nur auch sachlicher Basis getroffen werden. Bevorzugungen durch zu leistende Extradienste sind nicht zulässig und die entsprechende Verwaltung die sowas macht hat mit Sicherheit sehr bald einen Arbeitsprozess am Hals.

Möge mich aber unsere Rechtsabteilung hier eines anderen belehren

Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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