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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | fremde Feuerwehrleute die im Ort arbeiten mit einbeziehen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Freckenfeld / Rheinland-Pfalz | 345958 | ||
Datum | 29.06.2006 11:19 MSG-Nr: [ 345958 ] | 12570 x gelesen | ||
Ist arbeitsrechtlich nicht zulässig, die Entscheidung darf nur auch sachlicher Basis getroffen werden. Bevorzugungen durch zu leistende Extradienste sind nicht zulässig und die entsprechende Verwaltung die sowas macht hat mit Sicherheit sehr bald einen Arbeitsprozess am Hals. Möge mich aber unsere Rechtsabteilung hier eines anderen belehren Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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