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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung einer Radtour | 6 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 W.8, Wolzhausen / Hessen | 344897 | ||
Datum | 24.06.2006 00:11 MSG-Nr: [ 344897 ] | 4644 x gelesen | ||
Hallo Klaus, Die Absperrung an Kreuzungen ist ein Eingriff in den Straßenverkehr. Dieses ist Aufgabe der Polizei und ist wenn überhaupt nur im rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr möglich. Die Amtshilfe muß von der Polizei angefordert werden. Mit freundlichen Grüßen. Carsten alles meine Meinung: | ||||
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