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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung einer Radtour | 6 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n K8., Wuppertal / NRW | 344889 | ||
Datum | 23.06.2006 23:50 MSG-Nr: [ 344889 ] | 4591 x gelesen | ||
Hallo Klaus, soweit ich weiß sind dafür ( fast nur ) die Kollegen der Polizei da und befugt. Mit Ausnahme von Bayern ist mir jedenfalls kein ( Bundes- ) Land bekannt, indem die Feuerwehr solche Maßnahmen "nur" zur Absicherung vornehmen darf, solange es sich dabei nicht um einen echten Feuerwehreinsatz handelt. Mit kameradschaftlichem Gruß Ben www.wuppertalmodifikation.de | ||||
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