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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbsicherung einer Radtour6 Beiträge
AutorBenj8ami8n K8., Wuppertal / NRW344889
Datum23.06.2006 23:50      MSG-Nr: [ 344889 ]4591 x gelesen

Hallo Klaus,

soweit ich weiß sind dafür ( fast nur ) die Kollegen der Polizei da und befugt.

Mit Ausnahme von Bayern ist mir jedenfalls kein ( Bundes- ) Land bekannt, indem die Feuerwehr solche Maßnahmen "nur" zur Absicherung vornehmen darf, solange es sich dabei nicht um einen echten Feuerwehreinsatz handelt.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Ben
www.wuppertalmodifikation.de

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