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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit | 282 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344800 | ||
Datum | 23.06.2006 18:14 MSG-Nr: [ 344800 ] | 247594 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Ich wehre mich jedoch dagegen, wenn behauptet wird, dass diese Maßnahmen einen großartigen Einfluß auf die Sicherheit des PA haben. Dazu aus dem bayrischen Runschreiben : In folgenden Fällen darf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Press-luftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden: − Der Pressluftatmer wurde im Brandeinsatz oder bei ?heißen Übungen? zum Innenangriff eingesetzt. − Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen. − Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspru-chung (z. B. Sturz) ausgesetzt. − Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatz-kurzprüfung Auffälligkeiten (z. B. Undichtigkeit). − Der Pressluftatmer wurde stark verschmutzt. Dieses Schreiben ist mit dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt: − Bartels und Rieger − Dräger Safety − Interspiro − MSA Auer Aber für Dich ja kein Thema ;-( mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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