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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344800
Datum23.06.2006 18:14      MSG-Nr: [ 344800 ]247594 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidIch wehre mich jedoch dagegen, wenn behauptet wird, dass diese Maßnahmen einen großartigen Einfluß auf die Sicherheit des PA haben.

Dazu aus dem bayrischen Runschreiben :



In folgenden Fällen darf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Press-luftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden:
− Der Pressluftatmer wurde im Brandeinsatz oder bei ?heißen Übungen? zum Innenangriff eingesetzt.
− Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen.
− Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspru-chung (z. B. Sturz) ausgesetzt.
− Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatz-kurzprüfung Auffälligkeiten (z. B. Undichtigkeit).
− Der Pressluftatmer wurde stark verschmutzt.

Dieses Schreiben ist mit dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt:
− Bartels und Rieger
− Dräger Safety
− Interspiro
− MSA Auer

Aber für Dich ja kein Thema ;-(


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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