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Tanklöschfahrzeug-Wald (spezielle Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung, unterschiede zwischen Bundesländern)
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWaldbrand Fahrzeug2 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW344765
Datum23.06.2006 15:35      MSG-Nr: [ 344765 ]11095 x gelesen

Geschrieben von Jörg GrozingerIm neuen Feuerwehr Magazin ist ein neues Waldbrandfahrzeug von Iveco abgebildet
weiß jemand ob es solche Fahrzeuge in Deutschland gibt.


Auszüge aus Einsatzfahrzeuge - Typen, Reihe www.einsatzpraxis.org:


3.6.2TLF 8 (W) o.ä.

TLF 8 (W) - oder ähnliche Fahrzeuge als kleinere voll geländegängige Waldbrandlöschfahrzeuge - werden hier getrennt zum TLF 8/18 betrachtet, weil gerade an das Fahrgestell, aber auch an die Fähigkeit während der (langsamen) Fahrt Löschmittel abgeben zu können, besondere Anforderungen gestellt werden.

Das TLF 8W verfügt immer über Allradantrieb mit Singlebereifung und erfüllt annähernd die Kategorie 3 nach DIN EN 1846.


Abb. 3.6.2/1: Das TLF 8 (W) (hier auf MB U 1300, Aufbau Schlingmann der FF Haselünne) nach TW 3 Niedersachsen (vgl. Kap. 2.2.3.4) verfügt immer über Allradantrieb mit Singlebereifung und erfüllt annähernd die Kategorie 3 nach DIN EN 1846. Damit und wegen seines relativ geringen Gewichts von 7.500 bis ca. 10.500 kg in Verbindung mit dem geringen Wendekreis von max. 16 m ist ein TLF 8 (W) (o.ä.) hervorragend für die Vegetationsbrandbekämpfung als mobile Einheit geeignet. Auch Feuerwehren in anderen Bundesländern setzen diesen Fahrzeugtyp ein. (Foto: Südmersen, Osnabrück) Sehr gut geländegängiges TLF 8W auf U3000 mit Aufbau Firma Schlingmann. (Foto: BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr Zeitung, Jochen Thorns, Stuttgart) [Bild zuschneiden von allen Seiten]

Abb. 3.6.2/2: TLF 8/18 auf vergleichbar geländegängigen Fahrgestellen wiegen heute i.d.R. deutlich mehr (ca. 9 bis 10 t zGM) als frühere TLF 8 (W). Hier die Version auf U 3000 mit Aufbau Schlingmann mit reduziertem Tankinhalt von 1.600 l und dann einer zGM von 7,49 t. (Foto: BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr Zeitung, Jochen Thorns, Stuttgart)
TLF 8/18 auf vergleichbar geländegängigen Fahrgestellen wiegen heute i.d.R. deutlich mehr (ca. 9 bis 10 t zGM) als frühere TLF 8W. Hier die Version auf U 3000 mit Aufbau Schlingmann mit reduziertem Tankinhalt von 1.600 l und dann einer zGM von 7,49 t. (Foto: Jürgen Herbold, BochumZawadke)


Das TLF 8 (W) war nie offiziell genormt, es gab dazu aber eine Technische Weisung (Nr. 3) des Landes Niedersachsen, die mittlerweile zwar aufgehoben ist, aber auf deren Basis nach wie vor aufgrund des Bedarfs solche Fahrzeuge für Feuerwehren beschafft werden.

Hinweis der Herausgeber:
Die vom Bund für den Katastrophenschutz beschafften TLF 8S auf Unimog 404S-Fahrgestell mit 5 t Gesamtmasse (!) sind praktisch die Vorläufer der TLF 8 -(W). Sie sind vereinzelt auch heute noch im Einsatz und werden im Ausland in dieser Kategorie, z.B. auf SCAM, vgl. Abb. 3.6.2/5, ähnlich weiter verlangt. Zwei dieser Fahrzeuge bildeten ursprünglich zusammen mit einem VLF (später umgebaut zum HRW ) einen ?trümmergängigen Erstangriffszug? für den LSHD. Durch Übernahme der Technik durch den späteren KatSchutz wurden die Fahrzeuge anderweitig verwendet und den kommunalen Feuerwehren übergeben.
(Eine ausführliche Information zu diesem Kapitel der deutschen Fahrzeuggeschichte findet man bei KUPFERSCHMIDT, Brandschutz 2/2004 und BRAASCH, Brandschutz 2/2004).
Ihr größter Nachteil ist der kleine Löschwasserbehälter von nur 800 l. Sie hatten aber eine kleine TS 4/5 und neben C- auch D-Druckschläuche dabei, die zur Vegetationsbrandbekämpfung in schwer zugänglichen Gebieten ausserordentlich wertvolle Dienste geleistet haben.
Die Dachluken sowohl in der Kabine als auch in der Truppmannkabine (rechts vorne in den Aufbau integriert) kamen aus dem militärischen Nutzungsbereich und waren wie dort ursprünglich zur ?Luftbeobachtung? während eines Mot-Marsches gedacht. Bei den Feuerwehren wurden sie aber gerne zur ?mobilen Wasserabgabe? verwendet, indem der Schnellangriff durch die Kabine verlegt und vom Beifahrer aus der Dachluke bedient wurde. Bei entsprechender Verschaltung der Pumpen/Tanktechnik musste der Fahrer nicht aussteigen, sondern nur den NA Nebenantrieb schalten und durch geeignete Gangwahl und sowie dosiertes Gasgeben konnte ein Feuersaum während langsamer Fahrt abgelöscht werden. Diese Technik dürfte für die Verlegung von Schnellangriffsleitungen auf das Dach und Dachluken bei den späteren TLF 8 (W) ?Pate? gestanden haben.
Diese Fahrzeuge waren übrigens (aufgrund der Erfahrungen im 2. Weltkrieg) noch sehr stark auf ?Eigenschutz? ausgerichtet. Neben der erwähnten Dachluke hatte das Fahrzeug auch die Möglichkeit eine Einheitskrankentrage anstelle einer Ausrüstungsschublade im Geräteraum rechts hinten einzuschieben, um behälfsmäßig einen liegenden Verletzten transportieren zu können. Auch die Ausrüstung (Ersatzrad, Keilriemen, Lampen, Filter usw.) und das Werkzeug erlaubte Reparaturen, um das Fahrzeug ?am laufen? zu halten.

Auch im Ausland gibt es viele Bauvarianten für ähnliche Fahrzeuge zur Brandbekämpfung abseits befestigter Wege.

Abb. 3.6.2/3.a und b: Waldbrand-TLF z.B. für Frankreich oder Spanien, hier auf Unimog U 5000 (Ziegler) und Renault 220-12 (GIMAEX-Schmitz) mit 3.500 l Wasser sowie Besatzung 1/6. Derartige Fahrzeuge gibt es auf verschiedenen Fahrgestellen und in ähnlicher Ausführung in größeren Stückzahlen. Achten Sie auf die Überrollbügel an der Kabine (teilweise mit Selbstschutzanlagen kombiniert!), den niedrigen Schwerpunkt, den einfachen Aufbau, die offene FP sowie die Schnellangriffshaspeln, vgl. dazu jeweils CIMOLINO/ZAWADKE, 2005. (Fotos: Dr. Holger de Vries, Hamburg; Olaf Tampier, Dortmund)

Abb. 3.6.2/3.c: TLF-W auf Unimog U 2450 mit Truppkabine und Überrrollbügel. (Foto: Dr. Holger de Vries, Hamburg)

Abb. 3.6.2/3.d: TLF-W (auch für Buschfeuer gedacht) auf MAN 14.280, Aufbau Rosenbauer, mit Druckluftschaumanlage und Pump&Roll-Technik für Südafrika. Das Fahrzeuger MAN hat einen Überrollbügel über dem Aufbau - statt über der Kabine. Ein sehr eigenwilliges Konzept eines Löschfahrzeugs für den Einsatz in extremen Gelände, das nicht nur deutlich teurer sein dürfte, als z.B. die Fahrzeuge in Abb. 3.6.2/3.a und b, mehr Lichtraumprofil benötigt, einen höheren Schwerpunkt hat, sondern auch einige Fragen zur Schutzphilosphie offen läßt. Allerdings ist das vorgesehene Einsatzgebiet topografisch auch unterschiedlich zu den Waldbrandgegenden in Spanien bzw. Frankreich. (Foto: Zawadke)

Abb. 3.6.2/4: Die vom Bund für den Katastrophenschutz beschafften TLF 8S sind praktisch die Vorläufer der TLF 8- (W). Sie sind vereinzelt auch heute noch im Einsatz. Ihr größter Nachteil ist der kleine Löschwasserbehälter von nur 800 l. Hier das TLF 8S der FF Bargenstedt auf MB Unimog U 404S. (Foto: Dr. Andreas Klingelhöller, Wrohm) [oder Dia 23]

Abb. 3.6.2/5: Im Ausland wird in letzter Zeit wieder gerade zur Vegetationsbrandbekämpfung in unwegsamen ?engen? Gebieten häufiger auf ?kleine?, wendige, voll geländegängige TLF gesetzt (vgl. TLF 8S in Abb. 3.6.2/4!). Diese Fahrzeuge sind darüber hinaus relativ preiswert! Hier ein TLF 1000 auf SCAM SMT 55 4x4, Wassertank 1.000 l, zGM nur 5,5 t, Aufbau Ziegler (Kroatien)! (Foto: Olaf Tampier, Dortmund)

Kennzeichnende Eigenschaften solcher ?reinen? Waldbrandfahrzeuge sind:
- Kompaktes, wendiges, robustes, allradgetriebenes (teils sogar -gelenktes) Fahrgestell mit größtmöglicher Traktion (Sperren in allen Achs- und Längsdifferentialen und mit Untersetzungsgetrieben).
- Pump & Roll Betrieb der Löschanlage zum Löschen während langsamer Fahrt. Dazu werden kleine Wasserwerfer oder von Hand bediente Strahlrohre eingesetzt, die von aussenliegenden Sitz-/Stehplätzen oder über Dachöffnungen bedient werden.
- Schutzeinrichtungen der Kabine gegen Überschlag des Fahrzeugs bzw. umstürzende Bäume.
- Schutzeinrichtungen (Ummantelungen) für die Versorgungsleitungen (Luft, Elektrik, Kraftstoff) .
- Eigenschutz durch Wassersprüheinrichtungen für Aufbau und Kabine und/oder Bodensprühdüsen.
- Robuste Lackierung (häufig werden Flächen mit ?Hammerschlaglackierung? oder weichen Unterbodenschutzlacken versehen, um Beschädigungen durch Äste vorzubeugen).
- Stabile Geräteraumverschlüsse (häufig Klappen oder Türen anstelle Rolladenverschlüsse).
Siehe auch CIMOLINO/ZAWADKE 2005.

Aus technischer Sicht ist beim TLF 8 (W) - o.ä. - zu beachten:
Viele dieser Fahrzeuge bewegen sich hart an der 7,5 t Grenze des alten ?PKW?-Führerscheins - oder darüber. Sie können nur dann im Gelände z.B. als Waldbrand-Tanklöschfahrzeug sinnvoll eingesetzt werden, wenn sie auch über die entsprechenden Fahrgestelle (Allrad, Singlebereifung, alle Sperren, ausreichende Bodenfreiheit, ggf. ?Brandschutz? für die Luft-, Elektrik- und Kraftstoff-Leitungen) verfügen. Das ist nicht immer der Fall!
Das Fahrverhalten eines solchen Fahrzeugs ist mit dem eines PKW nicht zu vergleichen. Ohne entsprechende Fahrpraxis werden insbesondere Fahrzeuge mit nur teil gefülltem Löschwasserbehälter zum Sicherheitsrisiko.
Sollen die Fahrzeuge aus der (langsamen) Fahrt Brände bekämpfen können (vgl. TLF 8 (W) - Niedersachsen - mit S-Schlauch über Dachluke), dann ist die Pump&Roll-Fähigkeit für die FP dafür Voraussetzung, vgl. CIMOLINO/ZAWADKE, 2005.
TLF 8 (W) o.ä. sind als Zugfahrzeuge für Anhänger nur geeignet, wenn die zur Verfügung stehende Gewichtsreserve reicht! Das betrifft v.a. die Fahrzeuge knapp an der Grenze von 7,5 t (für die Führerscheinklasse 3, C1, bzw. C1 + E).

Aus taktischer Sicht ist beim TLF 8 (W) - o.ä. - zu beachten:
Die Fahrzeuge sind absolut ungeeignet als Erstangriffsfahrzeuge zur Gebäudebrandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung, weil dafür weder ausreichend Personal (vgl. FwDV 7) noch Material (vgl. z.B. die Beladung eines LF 8, LF 8/6 bzw. LF 10/6) vorhanden ist. Allein Wasser ist noch kein Argument dafür, laufend gegen Sicherheitsregeln zu verstoßen .
TLF 8 (W) sind für den ?normalen? Pendelverkehr zu kostbar bzw. weniger geeignet, weil sie über sehr gute Geländeeigenschaften verfügen, aber einen relativ kleinen Löschwasserbehälter haben. Sie sollten daher v.a. für den doppelten Pendelverkehr bzw. zum Ablöschen von Glutnestern o.ä. im Schadensgebiet eingesetzt werden, vgl. Abb. 3.6/1 bzw. DE VRIES, 2004 und DE VRIES/SÜDMERSEN, 2006.


und




3.6.5TLF 16/45 bzw. TLF 20/40

Das TLF 16/45 wurde - ausgehend von Brandenburg (1992) - von mehreren Bundesländern als ?Waldbrand-TLF? entwickelt bzw. gefördert, vgl. Kap. 2.2.3.4 und 2.2.4.5.
TLF 16/45 bzw. TLF 20/40 o.ä. sind immer dann besser als TLF 8 (W) bzw. TLF 16/24-Tr, wenn es keine Probleme mit Bodentragfähigkeiten bzw. den größeren Abmessungen (geringere Wendigkeit) gibt - und die Fahrzeuge auch in die Fahrzeughallen passen.
Im Zuge der 2. Typenreduzierung (vgl. Kap. 2.2.4.5) werden die TLF 16/45 bzw. 20/45 nach Länderweisungen durch das TLF 20/40 (FPN 10/2000, Truppkabine, 4.000 l Löschwasser, Gewichtsklasse M <= 14 t zGM) ersetzt, vgl. DIN 14530-21:2006-04.


Abb. 3.6.5/1: TLF 16/45 als Waldbrand-TLF der FF Flöha auf MB 1124 AF, Aufbau FGL-Metz. (Foto: FF Flöha)

Abb. 3.6.5/2: TLF 16/45 mit zwillingsbereifter Hinterachse auf Iveco, Aufbau Magirus mit 4.600 l Wasser der FF Eimke (LK Uelzen / Niedersachsen), Bj. 1998. Das Fahrzeug ist spartanisch beladen und hat ein zGG von 13,5 t. (Foto: Philipp Schwerdtfeger, Suderburg)

Abb. 3.6.5/3: TLF 20/40 auf Iveco 140E28 mit Magirus-Aufbau, zGM 14,5 t . (Foto: Cimolino)

Abb. 3.6.5/4.a: TLF 20/40 mit serienmäßiger Doka als Vorführfahrzeug der Fa. Rosenbauer auf der Interschutz auf MAN 14.250 mit Zusatzbeladung THL! Das Fahrzeug hat mit dem Ursprungsgedanken eines TLF 16/45 bzw. TLF 20/40 so gut wie nichts mehr zu tun. (Beachten Sie die Einschränkung des hinteren Überhangs sowie die Zwillingsbereifung!) (Foto: Raphael Meier, Lienen)

Abb. 3.6.5/4.b: Dito ?TLF 20/40? im Dienst bei der FF Menden als TLF 24/46, MAN LE 14.280, Aufbau Schlingmann. (Foto: Olaf Tampier, Dortmund)

Abb. 3.6.5/5: Das ?TLF 24/56-W? der Feuerwehr Darmstadt auf MAN LE 280 B (18.285), Allrad-single, Aufbau Magirus, entspricht eher einem speziellen Waldbrand-TLF als einem TLF 24/50, obwohl nach http://www.feuerwehr-darmstadt.de/BF/Technik/fahrzeuge/WTLF.pdf die wesentlichen Leistungsdaten auch des TLF 24/50 (vgl. Kap. 3.6.6) erfüllt werden sollen. (Foto: Christoph Gemperlein, Heppenheim)

Aus technischer Sicht ist zu beachten:
Fahrzeuge auf 12-Tonnen-Fahrgestellen sind heute im Gegensatz zu noch vor wenigen Jahren aufgrund höherer Fahrgestell- bzw. Motorgewichte kaum mehr realisierbar.
Einige Fahrzeuge (v.a. mit Doppelkabine) liegen sicherlich an der Grenze der zGM - oder darüber.
Sie können nur dann im Gelände z.B. als Waldbrand-Tanklöschfahrzeug sinnvoll eingesetzt werden, wenn sie auch über die entsprechenden Fahrgestelle (Allrad, Singlebereifung , alle Sperren, ausreichende Bodenfreiheit, ggf. ?Brandschutz ? für die Luft-, Elektrik- und Kraftstoff-Leitungen) verfügen. Das ist nicht immer der Fall!
Sollen die Fahrzeuge aus der (langsamen) Fahrt Brände bekämpfen können (vgl. TLF 8 (W) - Niedersachsen - mit S-Schlauch über Dachluke oder über einen ggf. vorhandenen Werfer), dann ist die Pump&Roll-Fähigkeit für die FP dafür Voraussetzung, vgl. CIMOLINO/ZAWADKE, 2005.

Aus taktischer Sicht ist zu beachten:
Die TLF 20/40 können kein TLF 24/50 ersetzen, weil es nicht möglich ist, eine annähernd vergleichbare Menge an Sonderlöschmittel unterzubringen.
Prinzipiell lässt sich mit TLF 16/45 bzw. TLF 20/40 die Zeit bis zum Aufbau einer funktionierenden Wasserversorgung überbrücken, wenn diese zeitnah zur Verfügung stehen.
Sie sind gut für die Wasserversorgung im Pendelverkehr geeignet, vgl. DE VRIES, 2004 und DE VRIES/SÜDMERSEN, 2006.
Die Fahrzeuge sind absolut ungeeignet als Erstangriffsfahrzeuge zur Gebäudebrandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung, weil dafür weder ausreichend Personal (vgl. FwDV 7) noch Material (vgl. z.B. die Beladung eines LF 8, LF 8/6 bzw. LF 10/6) vorhanden ist. Allein Wasser ist noch kein Argument dafür, laufend gegen Sicherheitsregeln zu verstoßen .
Der Einsatz von Wasserwerfern solcher Fahrzeuge macht nur Sinn, wenn sicher eine ausreichend leistungsfähige Löschwasserversorgung aufgebaut werden kann, um den Wasserbedarf decken zu können.

Für Führungskräfte ist beim TLF 20/40 wichtig, welche Variante im Fahrgestell vorliegt, d.h. ob eine ?Geländegängigkeit? gegeben ist - oder nicht.
Nach der Verabschiedung der Norm kann ab Ende 2005 nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Saugschläuche auf TLF 20/40 bzw. TLF 20/40-SL mitgeführt werden!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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