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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 344436 | ||
| Datum | 22.06.2006 01:47 MSG-Nr: [ 344436 ] | 15886 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Thobias Schürmann Also ich vertsehe den § 35 so, dass er nur von den vorherigen § befreit, nicht von denen die auf dem §35 folgen.Da liegst du definitiv daneben - was findest du an der Formulierung so uneindeutig? "Von den Vorschriften dieser Verordnung ausgenommen" - von allen eben. Geschrieben von Thobias Schürmann deswegen schrie ich ja auch Zwickmühle denn oben wird man von Geschwindigkeit, etc. bfreit unten aber nicht mehr!Zwickmühle wird entzwickt, wenn man § 35 I so liest, wie er da steht ;o) Man darf halt vor lauter von-Vorschriften-ausgenommenem Tun nicht vergessen, dass zum einen der § 35 Absatz 8 Einhalt gebietet, und zum anderen auch nach wie vor der gesunde Menschenverstand Anwendung finden darf. Ich hatte selbst kürzlich als Maschinist ein unerfreuliches aber gerade noch glimpflich abgelaufenes Erlebnis, da hätten mir alle Sonderrechte dieser Welt nichts genützt. Der Beinahe-Unfallgegner steht da schon etliche Jahre und besteht aus Backsteinen... Geschrieben von Thobias Schürmann also wer einen Jura-Studenten kenntOchja... flüchtig ;o) Gruß Sebastian -- Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte... | ||||
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