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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 344243 | ||
| Datum | 21.06.2006 15:31 MSG-Nr: [ 344243 ] | 15899 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Meierhoff
Wenn es zu einem Unfall kommt, den du verschuldest, warst du definitiv zu schnell. Diese Aussage hilft zwar nicht bei einer Richtlinie, ist aber wohl die einzig 100% zutreffende. Geschrieben von Thobias Schürmann Somit gibt es keine genaue Regel und man ist eigentlich sogar vom § 1 befreit ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."") So nicht richtig. Hierzu ist schließlich $35 Abs. 8 da: "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Baust du einen Unfall, der nicht ausschließlich auf Konto des anderen geht und der auch ohne Sondersignal geschehen wäre (z.B. dir nimmt einer die Vorfahrt, obwohl du auf der Vorfahrtstraße fährst, oder dir kommt auf der Autobahn ein Geisterfahrer entgegen), hast du gegen diesen Absatz verstoßen. Geschrieben von Thobias Schürmann Man ist jedoch nicht von den folgenden § durch den§ 35 befreit, das heißt man hat dem entsprechend den Zeichen und Verkejhrseinrichtungen folge zuleisten, z.B. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, aber auch den Vorschriftszeichen nicht befreit, somit ist man streng genommen auch den Zeichen die die maximal Geschwindigkeit regeln gebunden und dürfte nicht zu schnell fahren, jedoch vom § 3 befreit - eine Zwickmühle. Sehe ich nicht so. $35 Abs1: "von dieser Verordnung". Heißt der ganzen StVO. Bin aber nur Hobbyjurist (mit meinen 4 Semestern Recht). Kann das jemand anderes verifizieren!? Ansonsten halte ich es so, dass ich mich auf eher mein Hirn verlass und nicht auf Faustregeln wie "30km/h zu schnell ist ok" oder "an jeder roten Ampel halten". Es gibt Situationen und Straßen, da sind auch die zugelassenen 30 oder 50km/h zu schnell (Eine Kindergartengruppe auf dem Gehweg einer Hauptstraße oder starker Schneefall), und es gibt Ampeln, die kann man auch unter bestimmten Vorraussetzungen mit 50 km/h bei Rot überfahren. Ebenso wie es Ampeln gibt die ich selbst in Schrittgeschwindigkeit ungern überfahre, weil sie nicht einzusehen sind. Gruß, Sebastian Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten! | ||||
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