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Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W344243
Datum21.06.2006 15:31      MSG-Nr: [ 344243 ]15899 x gelesen

Geschrieben von Peter Meierhoff
Feuerwehrfahrzeug überschreiten darf, so gilt z. B. auf Landstraßen für LKW eine Geschwindigkeit von 60 km/h, unser LF marschiert aber gut und gerne auch 100 km/h. Wie sieht das aus, wenn mir dann einer in die Quere kommt und die Geschwindigkeit unterschätzt hat. Bin ich dann mit 100 zu schnell gewesen? Gibt es da irgendwelche Angaben, um wieviel Prozent ich von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit abweichen darf?

Wenn es zu einem Unfall kommt, den du verschuldest, warst du definitiv zu schnell. Diese Aussage hilft zwar nicht bei einer Richtlinie, ist aber wohl die einzig 100% zutreffende.

Geschrieben von Thobias SchürmannSomit gibt es keine genaue Regel und man ist eigentlich sogar vom § 1 befreit ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."")


So nicht richtig. Hierzu ist schließlich $35 Abs. 8 da:
"(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Baust du einen Unfall, der nicht ausschließlich auf Konto des anderen geht und der auch ohne Sondersignal geschehen wäre (z.B. dir nimmt einer die Vorfahrt, obwohl du auf der Vorfahrtstraße fährst, oder dir kommt auf der Autobahn ein Geisterfahrer entgegen), hast du gegen diesen Absatz verstoßen.

Geschrieben von Thobias SchürmannMan ist jedoch nicht von den folgenden § durch den§ 35 befreit, das heißt man hat dem entsprechend den Zeichen und Verkejhrseinrichtungen folge zuleisten, z.B. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, aber auch den Vorschriftszeichen nicht befreit, somit ist man streng genommen auch den Zeichen die die maximal Geschwindigkeit regeln gebunden und dürfte nicht zu schnell fahren, jedoch vom § 3 befreit - eine Zwickmühle.
Sehe ich nicht so. $35 Abs1: "von dieser Verordnung". Heißt der ganzen StVO.
Bin aber nur Hobbyjurist (mit meinen 4 Semestern Recht). Kann das jemand anderes verifizieren!?

Ansonsten halte ich es so, dass ich mich auf eher mein Hirn verlass und nicht auf Faustregeln wie "30km/h zu schnell ist ok" oder "an jeder roten Ampel halten".
Es gibt Situationen und Straßen, da sind auch die zugelassenen 30 oder 50km/h zu schnell (Eine Kindergartengruppe auf dem Gehweg einer Hauptstraße oder starker Schneefall), und es gibt Ampeln, die kann man auch unter bestimmten Vorraussetzungen mit 50 km/h bei Rot überfahren. Ebenso wie es Ampeln gibt die ich selbst in Schrittgeschwindigkeit ungern überfahre, weil sie nicht einzusehen sind.

Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

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