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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW344239
Datum21.06.2006 15:24      MSG-Nr: [ 344239 ]15952 x gelesen

Geschrieben von Sebastian WeißWie kommst du denn auf das schmale Brett? Da steht doch ganz klar: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [... ]befreit, soweit ..." und nicht "Von den vorstehenden Vorschriften" oder "Von allen Vorschriften bis hier"!
Würde sonst auch bedeuten, dass auch rote Ampeln (§37) ein unüberwindbares Hindernis wären... und die Feuerwehr Helgoland bräuchte auch keine Fahrzeuge (guckstu §50 StVO), sie hat aber trotzdem welche, diese Gesetzesbrecher! ;o)


Also ich vertsehe den § 35 so, dass er nur von den vorherigen § befreit, nicht von denen die auf dem §35 folgen. deswegen schrie ich ja auch Zwickmühle denn oben wird man von Geschwindigkeit, etc. bfreit unten aber nicht mehr!

Aber scheint wohl eine sache der interpretation zu sein! Na dann überlass ich jetzt mal das Feld allen Rechtsanwälten! Ich könnte mir vorstellen, das diese Thema sogar etwas für eine doktorarbeit eines juristen wäre, also wer einen Jura-Studenten kennt sollte mal vorschlagen dazu seinen Doktorarbeit zu schreiben, dann herrscht vielleicht klarheit!

MFG
Thobias



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