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Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Rettungsdienst
Feuerwehr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY344238
Datum21.06.2006 15:22      MSG-Nr: [ 344238 ]248731 x gelesen

Geschrieben von Niklas WichmannDann wird eben zwangsverpflichtet, oder von der BW Personal angefordert.

Ach so!

Die Verpflichtung ist ein Verwaltungsakt, gegen den jeder Verpflichtete erst mal Einspruch einlegen kann. Bei den vielen Schlupflöchern, die das BayFwG bietet, hat er auch noch sehr gute Chancen der Verpflichtung zu entgehen. Ich schreibs nochmal: Ca. 4000 Kräfte binnen weniger Stunden nur im Landkreis DEG, insgesamt wurde der K-Alarm in 6 Landkreisen ausgerufen! Dann viel Spaß beim Verpflichten. Bis du die Mannschaft beisammen hast, brauchst du sie nicht mehr, weil die betroffenen Gebäude unter der Schneelast zusammengekracht sind.

Die BW wird dir Personal in dieser Größenordnung auch erst nach einer Vorlaufzeit von mind. 2 Tagen zur Verfügung stellen können.

Geschrieben von Niklas Wichmannaber die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr ist und bleibt nun mal Menschenrettung, und das ist ohne PA nicht unbedingt gesund bzw. möglich.

Das mag vielleicht unsere ursprüngliche Aufgabe (gewesen) sein. Meine Wehr verfügt seit 23 Jahren über ATS und deckt damit auch noch 3 Nachbargemeinden, die nur TSF haben ab. Insgesamt ca. 6600 EW verteilt auf 90 qkm. Weißt du, wie oft in diesen 23 Jahren Menschenrettung unter PA angesagt war? Genau 0 Mal. Weißt du, wie oft in diesen 23 Jahren z.B. erste Hilfe bei VU angesagt war? Ich weiß es nicht, weil ich nicht mitgezählt habe. Gerade das ist aber etwas, was auch eine noch so kleine TSF-Wehr erledigen kann, denn gerade im ländlichen Raum ist die FW oft lange vor dem RD am Unfallort.

Sicherlich ist eine FW ohne PA alles andere als optimal ausgestattet, ihr deswegen aber die Existenzberechtigung abzusprechen halte ich für sehr dreist. Was glaubst du, wer für uns all die Jahre, als wir noch mit einem LF8-alt ohne Tank ausrückten, die WV schon aufgebaut hatte, bis wir an die EST kamen, so dass unsere AGT sofort in den IA gehen konnten? Richtig, die unnützen TSF-Wehren.

Gruß
Peter



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