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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 344232 | ||
| Datum | 21.06.2006 15:17 MSG-Nr: [ 344232 ] | 15967 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Thobias Schürmann Also irgendwie ist die StVZO zu komplieziert um daraus irgendwelche Maßregeln abzuleiten. StVO - die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist ne ganz andere Baustelle. Geschrieben von Thobias Schürmann Man ist jedoch nicht von den folgenden § durch den§ 35 befreit, das heißt man hat dem entsprechend den Zeichen und Verkejhrseinrichtungen folge zuleisten, z.B. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, aber auch den Vorschriftszeichen nicht befreit, somit ist man streng genommen auch den Zeichen die die maximal Geschwindigkeit regeln gebunden und dürfte nicht zu schnell fahren, jedoch vom § 3 befreit - eine Zwickmühle. Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Da steht doch ganz klar: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [... ]befreit, soweit ..." und nicht "Von den vorstehenden Vorschriften" oder "Von allen Vorschriften bis hier"! Würde sonst auch bedeuten, dass auch rote Ampeln (§37) ein unüberwindbares Hindernis wären... und die Feuerwehr Helgoland bräuchte auch keine Fahrzeuge (guckstu §50 StVO), sie hat aber trotzdem welche, diese Gesetzesbrecher! ;o) Gruß Sebastian -- Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte... | ||||
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