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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW344230
Datum21.06.2006 15:12      MSG-Nr: [ 344230 ]15937 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffSiehe § 35 Abs. 8
unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Umkehrschluß Unfall => entsprechende Würdigung ?


Oh, da habe ich wohl etwas überlesen! Danke für den Hinweis.

Da macht alles direkt einen neuen Sinn, in dieser Konstellation!

Da muss ich mir mal neue Gedanken machen!

Was ich festhalten möchte ist das ich sehr wohl meine man sollte wirklich vorsichtig und entsprechend fahren. Denn was holt man denn schonn durch ein paar km/h mehr heruas?

Das ist bei einem Stau, bei dem viele Verkehrsteilnehmer über den Rastplatz brettern, aber höchstens ein zwei autos überholen, im endeffekt!

Und die argumentation bei Wohnungsbrand Menschenleben in Gefahr darf ruhig etwas schneller fahren als bei einem ormalen Mülleimerbrand möchte ich auch nicht höhren, kann sie nicht nachvollziehen!

MFG
Thobias



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