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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344228
Datum21.06.2006 15:07      MSG-Nr: [ 344228 ]15937 x gelesen

Geschrieben von Thobias SchürmannAngaben nicht so richtig jedoch sagt die StVZO unter § 35 Sonderrechte (1)
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Somit gibt es keine genaue Regel und man ist eigentlich sogar vom § 1 befreit ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."")


Siehe § 35 Abs. 8
unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Umkehrschluß Unfall => entsprechende Würdigung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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