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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gefährdungsbeurteilung | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 344058 | ||
Datum | 20.06.2006 19:33 MSG-Nr: [ 344058 ] | 6402 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Daneben bin ich mal auf die Dokumentation der ganzen Geschichte gespannt, da kann man schon mal wieder eine hauptamtliche Stelle im verwaltungsdienst einrichten. ;-) Naja, die Gefahren dürften grundsätzlich die gleiche sein. Also sollten auch die Ergebnisse nicht allzu stark voneinander abweichen. Zumindest was den Bereich PSA angeht kann man das ganze schon recht stark auf Standardsituatiuonen stützen. Komplizierter wirds dann bei Fahrzeugen und anderer Technik. Hier muss ein individueller Brandschutzbedarfsplan erstellt werden. In Schleswig-Holstein gibt es dafür die Anlage 2 zum Erlass über die Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehren. Darin sind Richtwerte enthalten, was natürlich bei besonderen Gefahren nicht eine individuelle Planung ausschließt. Gruß Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | ||||
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