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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Maschinistenlehrgang die 2.! | 10 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 343988 | ||
| Datum | 20.06.2006 11:03 MSG-Nr: [ 343988 ] | 4315 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Michael Zeleny Nach dem erneuten Unfall mit einem Einsatzfahrzeug (siehe Thread) mein Wunschdenken: 1. Maschinistenlehrgang (auch mal mit alten Pumpen arbeiten, nicht nur Knopfdrücken und los gehts...) 2. darin enthalten: Schulung zum Thema Sonder- und Wegerechte von jemand, der davon Ahnung hat, also nicht der örtliche Dorfsheriff Meier, Ma-Ausbilder Müller, der seit 40 Jahren ausbildet und deshalb Fachmann zum Thema ist, sondern Juristen, die sich wirklich mit entsprechenden Verfahren, Urteilen, Unfallursachen usw. befassen (Bspw. KSA) 3. darin weiter enthalten: Fahrsicherheitstraining mit dem am Standort vorhandenen Fahrzeug(en) ->jetzt ist der FA erstmal Maschinist. im Einsatzfall darf er fahren, wenn: -entsprechende Fahrpraxis vorhanden ist (x km in der letzten 3, 6, 12 Monaten) -in den letzten x Jahren Fortbildungen (siehe 2., 3.) besucht wurden. In anderen Bereichen ist ein solches Vorgehen ja schon Standard (vgl. FwDV 7). Über Zeiträume u.ä. könnte man diskutieren. MkG Sascha | ||||
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