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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAachen: Digitaler Polizeifunk 'mit einfachen Mitteln' abgehört59 Beiträge
AutorMatt8hia8s B8., Offenau / Baden-Württemberg343892
Datum19.06.2006 21:05      MSG-Nr: [ 343892 ]20411 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas musst Du mir mal erklären...
PKI ist ein praxiserprobtes Konzept und wird schon seit Jahren in zig Anwendungen im Bereich der Informationstechnik eingesetzt. Und was mit Software auf anderen Rechnern machbar ist, ist grundsätzlich auch bei digitalen Funkgeräten machbar. Die Probleme werden eher organisatorischer Art sein und bei der Einigung auf gemeinsame Standards liegen. Die Technik sollte hier das allerkleinste Problem sein und dank Software grundsätzlich auch im Nachhinein noch implementierbar sein.

Geschrieben von Ulrich Cimolino- Analoge Altfunkgeräte werden ggf. über analog-digital-Wandler/Umsetzer funken müssen - und nu?
Ich weis zwar nicht was genau Du damit meinst bzw. bezwecken willst, aber wenn über die Funkstrecke digital übertragen wird und die Wandler letzlich digitalen Funkgeräten entsprechen ist auch hier die gleiche Verschlüsselung implementierbar.

Geschrieben von Ulrich Cimolino- Beliebige BOS aus beliebigen Bereichen sollen und müssen in beliebigen Orten in beliebiger Kombination funken können.
Können Sie, wenn man sich auf gemeinsame technische und organisatorische Standards einigt. Das ist mehr eine Willensfrage.

Geschrieben von Ulrich Cimolino- Wie stellst Du da eine sicher-sichere Verschlüsselung sicher, wenn nicht ausgeschlossen werden kann (und das kann es nach wenigen Monaten schon nicht mehr), dass nicht gestohlene Geräte zum Abhören benutzt werden?
Jede(!) Verschlüsselung funktioniert nur so gut, wie der Anwender sich auch an die Vorgaben zum Betrieb hält. Das war schon im 2.WK mit der deutschen "Enigma" so. Der Anwender muss gestohlene Geräte natürlich unverzüglich melden.


Geschrieben von Ulrich Cimolino- Irgendwann wird irgendjemand verbotenerweise (wie auch schon beim Digitalalarm) die Technik als Händler auch an nicht autorisierte Personen weitergeben
- oder diese nutzbar machen...

Ersteres ist kein Problem, wenn das gerade geschriebene eingehalten wird. Zweiteres ist ja wohl klar: Wenn ich Dir meine PIN und eine TAN für das Online-Banking gebe, kannst Du auch eine beliebige Überweisung vornehmen ;-)


MkG Matthias

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