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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZwangsmitgliedschaft im Verein13 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW343809
Datum19.06.2006 13:00      MSG-Nr: [ 343809 ]6211 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Philipp SimonSollte die Verwaltung dumm genug sein, die Aufnahme dann unter Hinweis auf die fehlende Vereinsmitgliedschaft abzulehnen, wird das zuständige Verwaltungsgericht die Ablehnung sicherlich kassieren.

Das mag sein, aber sich in eine Feuerwehr einzuklagen, wird bestimmt auch kein Riesenspaß, insbesondere, wenn es sich um Vereinsmeierer handelt.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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