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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zwangsmitgliedschaft im Verein | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 343809 | ||
Datum | 19.06.2006 13:00 MSG-Nr: [ 343809 ] | 6211 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Philipp Simon Sollte die Verwaltung dumm genug sein, die Aufnahme dann unter Hinweis auf die fehlende Vereinsmitgliedschaft abzulehnen, wird das zuständige Verwaltungsgericht die Ablehnung sicherlich kassieren. Das mag sein, aber sich in eine Feuerwehr einzuklagen, wird bestimmt auch kein Riesenspaß, insbesondere, wenn es sich um Vereinsmeierer handelt. Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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