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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zwangsmitgliedschaft im Verein | 13 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 343797 | ||
Datum | 19.06.2006 11:48 MSG-Nr: [ 343797 ] | 6187 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Was passiert dort wenn man nicht Mitglied des Vereins werden will? Bin mir nicht sicher, aber in dem von Dir verlinkten Fall bedeutet das, dass man nicht alles zurückgeben muss ;-) Bei einem Ausscheiden aus der Feuerwehr verpflichten wir uns zur Rückgabe aller während der Mitgliedszeit erhaltenen Ich frag mich nur, ob DAS nicht rechtlich bedenklich ist, zwei völlig verschiedene Kriterien gleichzeitig zu unterschreiben. Hier wird doch schon durch das Formular die Freiheit genommen nur eines der beiden Verpflichtungen zu quittieren, da nichtmal der Satz danebensteht: "nichtzutreffendes bitte streichen" o.ä. Geschrieben von Marc Dickey Kennt ihr Wehren, die ebenfalls versuchen die Aufnahme in die öffentliche Feuerwehr mit der Mitgliedschaft in einem Verein koppeln? Nein! MFG Daniel | ||||
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