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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZwangsmitgliedschaft im Verein13 Beiträge
AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg343797
Datum19.06.2006 11:48      MSG-Nr: [ 343797 ]6187 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyWas passiert dort wenn man nicht Mitglied des Vereins werden will?

Bin mir nicht sicher, aber in dem von Dir verlinkten Fall bedeutet das, dass man nicht alles zurückgeben muss ;-)

Bei einem Ausscheiden aus der Feuerwehr verpflichten wir uns zur Rückgabe aller während der Mitgliedszeit erhaltenen
Ausrüstungsgegenstände und des Lehrmaterials. Die Rückgabe erfolgt vollständig und in einwandfreiem Zustand. Gleichzeitig trete ich in den Feuerwehrverein Renshausen ein und erkenne dessen Satzung an.


Ich frag mich nur, ob DAS nicht rechtlich bedenklich ist, zwei völlig verschiedene Kriterien gleichzeitig zu unterschreiben. Hier wird doch schon durch das Formular die Freiheit genommen nur eines der beiden Verpflichtungen zu quittieren, da nichtmal der Satz danebensteht: "nichtzutreffendes bitte streichen" o.ä.



Geschrieben von Marc DickeyKennt ihr Wehren, die ebenfalls versuchen die Aufnahme in die öffentliche Feuerwehr mit der Mitgliedschaft in einem Verein koppeln?

Nein!


MFG Daniel

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