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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Zwangsmitgliedschaft im Verein | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 343796 | |||
Datum | 19.06.2006 11:47 MSG-Nr: [ 343796 ] | 6096 x gelesen | |||
Wo siehst Du das Problem? Im einen Fall gehe ich gegenüber der Stadt/Gemeinde eine Verpflichtung ein, im anderen Fall gegenüber einem Verein. Das sind zwei ganz getrennte Dinge. Da der Sinn eines FW-Vereins u.a. ja meist die Förderung des Brandschutzes ist, ist es schön ein bißchen komisch, zwar in die Einsatzabteilung einzutreten aber ausdrücklich nicht in den Verein. Wieso? Vielleicht will man zwar den Brandschutz durch seine Dienstleistung in der öffentlichen Feuerwehr fördern, nicht jedoch einem Verein entsprechende Geldmittel überlassen (=Beitrag) - welche u.U. nicht wirklich den Brandschutz fördern. Eine Mitgliedschaft im Verein ist ja nicht schädlich. Kommt auf Rechtsstatus und Satzung dieses Vereins an. Außerdem wird ja niemand gezwungen in eine freiw. Feuerwehr einzutreten. Hmmm... interessantes Argument.... MkG Marc
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