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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaZwangsmitgliedschaft im Verein13 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen343796
Datum19.06.2006 11:47      MSG-Nr: [ 343796 ]6096 x gelesen

Wo siehst Du das Problem?

Im einen Fall gehe ich gegenüber der Stadt/Gemeinde eine Verpflichtung ein, im anderen Fall gegenüber einem Verein. Das sind zwei ganz getrennte Dinge.


Da der Sinn eines FW-Vereins u.a. ja meist die Förderung des Brandschutzes ist, ist es schön ein bißchen komisch, zwar in die Einsatzabteilung einzutreten aber ausdrücklich nicht in den Verein.

Wieso? Vielleicht will man zwar den Brandschutz durch seine Dienstleistung in der öffentlichen Feuerwehr fördern, nicht jedoch einem Verein entsprechende Geldmittel überlassen (=Beitrag) - welche u.U. nicht wirklich den Brandschutz fördern.


Eine Mitgliedschaft im Verein ist ja nicht schädlich.

Kommt auf Rechtsstatus und Satzung dieses Vereins an.


Außerdem wird ja niemand gezwungen in eine freiw. Feuerwehr einzutreten.

Hmmm... interessantes Argument....


MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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