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Strafgesetzbuch
RubrikSonstiges zurück
Themaböswillige Alamierung24 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen343596
Datum18.06.2006 12:01      MSG-Nr: [ 343596 ]6346 x gelesen

Geschrieben von Jörg DennochweilerHeute in den frühen Morgenstunden ( 3:30 Uhr) haben einige Jugendliche über den Feuermelder die Sirene in unserem Ort anlaufen lassen.


Wie? Habt ihr etwa noch einen öffentlichen Knopf, mit dem die Sirene angesteuert wird?

Geschrieben von Jörg DennochweilerDie bekannten Täter wurden von der Polizei vernommen.
Mich würde mal interessieren, welche Folgen dieser "Spaß" für die Jugendlichen hat.


Naja, gute Frage.

§145 StGB Missbrauch von Notrufeinrichtungen

Kommt dann auf das Alter der Kiddies an.
Möglicherweise könnte die Gemeinde über ihre Gebührensatzung eine Rechnung ausstellen.
Während der Arbeitszeit hätte man evtl. auch noch den anfallenden Verdienstausfall in Rechnung stellen können.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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