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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Leistungsnachweiß NRW | 15 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 343523 | ||
Datum | 17.06.2006 16:54 MSG-Nr: [ 343523 ] | 8087 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Rieke Wie habe ich mir das "Vorgehen" vorzustellen? Die Frage ist zwar schon was länger her ... ;-) Es hat eine disziplinarrechtliche Verwarnung gegeben. Bei Wiederholung könnte der Löschgruppenführer ggf. seine Funktion abgeben müssen. Halt alles, was die Laufbahnverordnung so hergibt. Man kann antürlich dagegen argumentieren, wie mangelnde Einsatzbereitschaft, keine persönliche Verfügbarkeit, Parallelveranstaltung etc. Gruß Sven | ||||
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