| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 343262 | ||
| Datum | 15.06.2006 00:11 MSG-Nr: [ 343262 ] | 10715 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Hauptvogel Naja, ich durfte einen Standardbrief "Feuerwehr" (so der Kommentar eines Befreundeten VS-Mitarbeiters) ausfüllen, in dem Mehrfach nach genannten Punkten gefragt wurde. Naja. Bei den Themen, die Du angesprochen hast, hätte ich denen den Vogel gezeigt. Das einzige, was die im Zweifel zu interessieren hat, ist der Führerschein und dadurch die entsprechenden Untersuchungen. Alles andere geht die nix an. Geschrieben von Peter Hauptvogel Darauf muss ich jetzt nicht ausführlich werden oder? Versorgungsfahrten für div. Kaltgetränke sind z.B. eigendlich nicht weil kein dienstlicher Bezug! (Ich kenne das Spiel mit der Bewegungsfahrt auch!) Wenn die Kaltgetränke alkoholischer Art sind: OK. Bei allen anderen Besorgungsfahrten, die z.B. auch die Verpflegung einschliesst, ist IMHO der dienstliche Charakter gegeben. Im Übrigen frag ich mich, was es die Versicherung angehen soll, welche Fahrten mit den Fahrzeugen durchgeführt werden. Der einzige, der darüber zu bestimmen hat, ist der Bürgermeister (=> Komune). Und wenn da zur JHV das Bier geholt wird, der BM das duldet, dann hat die Versicherung das zu akzeptieren. o.g. Vorraussetzung natürlich mal als erfüllt vorrausgesetzt. Geschrieben von Peter Hauptvogel Abschliessend: JEDER der Fahrzeuge in der grössenordnung unserer "Feuerroten Spielmobile (Zitat: Alle Rechte bei unseren lieben Politikern)" bzw Fahrzeuge für §§35,38 (möge man mir das schlampige Zitat nachsehen) bewegt sollte über eine ausreichende Fahrpraxis verfügen. Wir handhaben es so: Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Geschrieben von Peter Hauptvogel ugendfahrten: 18 Monate + Einweisung + Erfahrener Beifahrer Naja, ich halte die Zeiträume erstmal für zu lang. Aber das müsst ihr natürlich selbst entscheiden. 24 sind toll, aber da zählt doch wohl eher die tatsächliche Fahrpraxis. Nachdem ich meinen FS hatte, bin ich in den darauffolgenden Wochen mehrere hundert Km (FF) und noch mehr RD gefahren. Da kommt so mancher in 5 Jahren nicht drauf. Daher ist bei uns keine pauschale Zeit, sondern die tatsächliche Praxis der Maßstab. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|