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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zuschüsse | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 343040 | ||
Datum | 13.06.2006 13:58 MSG-Nr: [ 343040 ] | 3683 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Florian Heidenreich Erhält man beim kauf eines Vorführfahrzeugs (zb HLF20/16) Zuschüsse? Ja, aber nur dann, wenn das Fahrzeug neuwertig oder überholt ist und vom Hersteller Gewähr wie für ein neues Fahrzeug gegeben wird. Siehe 4.5.5 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des StMI. Geschrieben von Florian Heidenreich Wenn ja dann die kompletten wie bei eines erst bestellten Fahrzeug oder nur einen Teil? Den kompletten Festbetrag von derzeit 80.000 ?. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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