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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZuschüsse7 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio343040
Datum13.06.2006 13:58      MSG-Nr: [ 343040 ]3683 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Florian HeidenreichErhält man beim kauf eines Vorführfahrzeugs (zb HLF20/16) Zuschüsse?

Ja, aber nur dann, wenn das Fahrzeug neuwertig oder überholt ist und vom Hersteller Gewähr wie für ein neues Fahrzeug gegeben wird. Siehe 4.5.5 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des StMI.

Geschrieben von Florian HeidenreichWenn ja dann die kompletten wie bei eines erst bestellten Fahrzeug oder nur einen Teil?

Den kompletten Festbetrag von derzeit 80.000 ?.

MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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