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Landesfeuerwehrschule
RubrikAtemschutz zurück
ThemaMonatliche Prüfung der Atemschutzgeräte20 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen342821
Datum11.06.2006 14:26      MSG-Nr: [ 342821 ]12932 x gelesen

Geschrieben von Tobias CulemannIn der Landesfeuerwehrschule Celle (Niedersachsen) wurde die monatliche Kurzprüfung eines Pressluftatmers als Pflicht eines Atemschutzgerätewartes gelehrt. Falls jemand die Unterlagen noch hat schlagt mal die Seite 14 auf. Mit der Überschrift Erläuterungden der Aufgaben und Tätigkeiten eines Atemschutzgerätewartes in der Feuerwehr ( ohne Atemschutzwerkstatt ).
Nur leider steht da nicht wo das Gesetz dazu nierdergeschrieben ist bzw. woher die LFS Celle dies bezogen hat. Weiß jemand da mehr zu? Interessiert mich jetzt brennend.


Wenn die Schule eines Bundeslandes für das entsprechende Bundesland so lehrt, tut man gut, sich daran zu halten (nennt sich dann u.U. "Lehrmeinung") - besonders bei solche sinnvollen Sachen wie einer zusätzlichen, regelmäßigen Prüfung. So viel Aufwand ist das ja nun nicht.

Wir machen das bei uns auch, ist im ganzen Stadtgebiet so festgelegt. Finde ich auch wirklich sinnvoll, da immer mal wieder ein Gerät nicht besteht und getauscht werden muß.

mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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