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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Monatliche Prüfung der Atemschutzgeräte | 20 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 342821 | ||
Datum | 11.06.2006 14:26 MSG-Nr: [ 342821 ] | 12932 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Culemann In der Landesfeuerwehrschule Celle (Niedersachsen) wurde die monatliche Kurzprüfung eines Pressluftatmers als Pflicht eines Atemschutzgerätewartes gelehrt. Falls jemand die Unterlagen noch hat schlagt mal die Seite 14 auf. Mit der Überschrift Erläuterungden der Aufgaben und Tätigkeiten eines Atemschutzgerätewartes in der Feuerwehr ( ohne Atemschutzwerkstatt ). Wenn die Schule eines Bundeslandes für das entsprechende Bundesland so lehrt, tut man gut, sich daran zu halten (nennt sich dann u.U. "Lehrmeinung") - besonders bei solche sinnvollen Sachen wie einer zusätzlichen, regelmäßigen Prüfung. So viel Aufwand ist das ja nun nicht. Wir machen das bei uns auch, ist im ganzen Stadtgebiet so festgelegt. Finde ich auch wirklich sinnvoll, da immer mal wieder ein Gerät nicht besteht und getauscht werden muß. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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