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Rettungsdiensthelfer, 320 h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFF in Berlin (war: Kosten Freiwillige Feuerwehr)73 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / 342417
Datum07.06.2006 09:28      MSG-Nr: [ 342417 ]25903 x gelesen

Geschrieben von Christof StroblVorgabe (Bay.RD Gesetz)



- Fahrer - eine geeignete Person..... sonst nix!!

Bei uns werden zum Glück (noch) nur RDH / RS als fahrer eingesetzt, aber vom Gesetz her, muss der Fahrer einen Führerschein vorweisen können, sonst nichts!




Jetzt könnte ich im Umkehrschluß behaupten, das eine Besetzung mit RS/RA überqualifiziert und zu teuer sei *fg*

bzw. macht Bayern die Arbeitsplätze im restlichen Bundesgebiet kaputt, da es nur einen RA fordert. *fg*





Geschrieben von Christof StroblDu hast halt logischerweise nur eine bestimmt Zahl an EA Kräften.



Das weiß man normalrer weise lange bevor Lücken im DP entstehen...

mit freundlichen Grüßen



Michael Roleff

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