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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Truppmann | 11 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 342231 | ||
Datum | 05.06.2006 15:03 MSG-Nr: [ 342231 ] | 5432 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Rainer Karb Näheres steht doch auch in den Bundes-einheitlichen Feuerwehrdienstvorschriften. Die FwDV 1/1 sieht den "FW-Haltegurt" als Ergänzung entsprechend den Erfordernissen vor; dies sieht auch der neue Entwurf zur FwDV 1 so. Die neue FwDV 3 macht im Gegensatz zu den alten FwDVen 3+4 keine speziellen Abgaben zur PSA mehr. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | ||||
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