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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Rettungsdiensthelfer, 320 h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFF in Berlin (war: Kosten Freiwillige Feuerwehr)73 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / 341889
Datum03.06.2006 15:45      MSG-Nr: [ 341889 ]25975 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffSorry, wer wissentlich gegen die Vorgaben (z.B. RetG NW) verstößt,

hat IMHO seine Unzuverlässigkeit nach dem RetG bewiesen.






Vorgabe (Bay.RD Gesetz)



- Fahrer - eine geeignete Person..... sonst nix!!

Bei uns werden zum Glück (noch) nur RDH / RS als fahrer eingesetzt, aber vom Gesetz her, muss der Fahrer einen Führerschein vorweisen können, sonst nichts!



- Beifahrer - muss zum Glück ein Rett.Ass. sein (RTW).



Geschrieben von Michael RoleffWo kommen die her ?

Betriebsklima ? hoher Krankenstand ?

unbesetzte Stellen ?

Einsatz der HA für "andere" Aufgaben ? (z.B.Sanitätsdienst)




Du hast halt logischerweise nur eine bestimmt Zahl an EA Kräften.

(genauso wie bei der FF)



Bei uns werden keine HA für "andere Sachen" abgestellt.









MkG.

Christof

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