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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 341888
Datum03.06.2006 15:18      MSG-Nr: [ 341888 ]13246 x gelesen

Geschrieben von Michael ScheeweVielleichts hilft´s ja, die ständigen Diskussionen um dieses Thema zu beenden.



Das ist jetzt nicht wirklich was neues. Um nicht zu sagen nichts, was nicht jeder der des Lesens mächtig ist aus StVO und StVZO heraus lesen könnte.





Aber wieder mit dem immer gleichen netten Fehler, daß bei Sonderrechten auf eine Kenntlichmachung hingewiesen wird, die so zwingend in der StVO nicht als zwingende Voraussetzung vorgesehen ist (sondern nur in einer Ausführungsverordnung und da m.W. mit der Formulierung "wo möglich und zulässig"). Daß die Leute das nicht lernen...









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de


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