News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Feuerwehrmann
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 341743
Datum02.06.2006 14:51      MSG-Nr: [ 341743 ]13384 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Christian RiekeKleines Beispiel aus der Erzählung eines Polizisten: Die Erzählung war IMHO recht glaubwürdig.



Naja, seit der OLG Stuttgartentscheidung bin ich mit entsprechenden Äußerungen von Polizisten vorsichtig. Das Gericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Polizist die FM so belehrt hat, sie es also gar nicht besser hätten wissen können... :-)



Geschrieben von Christian RiekeHat eine Fahrzeugschlange überholt und einen Linksabbieger aus der Schlange von der Straße geputzt.



Wäre im normalen Verkehrsleben eine Teilschuld des Linksabbiegers, weil man sich vor dem Abbiegen zu vergewissern hat, ob man ungefährdet abbiegen kann (kennt jeder noch aus der Fahrschule, Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick :-)



Geschrieben von Christian RiekeDer FA hat sich dann auf Sonderrechte berufen, was wohl ein wenig ungünstig war, da die Ermittlungsrichtung dann Richtung Vorsatz ging.

Kann ich mir kaum vorstellen. Man nimmt doch keinen Unfall billigend in Kauf bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten, sondern man ist immer der Ansicht, dass es noch gut geht, sonst würde man es ja nicht machen.



Geschrieben von Christian RiekeGanz andere Probleme hat man allerdings, wenn es zu einem Schaden oder sogar Personenschaden kommt. Richtig?



Ja.



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.140


Einsatzfahrt nach StVO? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt