News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / | 341743 | ||
Datum | 02.06.2006 14:51 MSG-Nr: [ 341743 ] | 13384 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Rieke Kleines Beispiel aus der Erzählung eines Polizisten: Die Erzählung war IMHO recht glaubwürdig. Naja, seit der OLG Stuttgartentscheidung bin ich mit entsprechenden Äußerungen von Polizisten vorsichtig. Das Gericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Polizist die FM so belehrt hat, sie es also gar nicht besser hätten wissen können... :-) Geschrieben von Christian Rieke Hat eine Fahrzeugschlange überholt und einen Linksabbieger aus der Schlange von der Straße geputzt. Wäre im normalen Verkehrsleben eine Teilschuld des Linksabbiegers, weil man sich vor dem Abbiegen zu vergewissern hat, ob man ungefährdet abbiegen kann (kennt jeder noch aus der Fahrschule, Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick :-) Geschrieben von Christian Rieke Der FA hat sich dann auf Sonderrechte berufen, was wohl ein wenig ungünstig war, da die Ermittlungsrichtung dann Richtung Vorsatz ging. Kann ich mir kaum vorstellen. Man nimmt doch keinen Unfall billigend in Kauf bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten, sondern man ist immer der Ansicht, dass es noch gut geht, sonst würde man es ja nicht machen. Geschrieben von Christian Rieke Ganz andere Probleme hat man allerdings, wenn es zu einem Schaden oder sogar Personenschaden kommt. Richtig? Ja. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|