News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 341695
Datum02.06.2006 12:55      MSG-Nr: [ 341695 ]13338 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Sven TönnemannNun ja, es gab da im vergangen Jahr auch noch zwei wenig überzeugende Artikel in Fachzeitschriften, wo diese Mindermeinung leider vertreten wurde und so die FA verunsichert.



Deshalb habe ich ja "eigentlich" geschrieben. Einigen wir uns auf die juristische Fachzeitschriften. Geschrieben von Sven Tönnemann OLG Stuttgart



Geschrieben von Sven Tönnemann Neben dem OLG Stuttgart



Wenn die das ganze wegen der abweichenden Rechtsauffassung von einem anderen OLG dem BGH vorgelegt hätten, wäre die Sache klar und alle Diskussion völlig überflüssig. Naja, vielleicht habe ich ja irgendwann mal Gelegenheit das ganze bis nach oben durchzuklagen. :-)



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.102


Einsatzfahrt nach StVO? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt