News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technisches Hilfswerk
Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 341690
Datum02.06.2006 12:47      MSG-Nr: [ 341690 ]13451 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Martin DropmannBeim THW wurde Bundesweit verfügt das bei der Anfahrt zur Unterkunft nach Alarmierung keine Sonderrechte im Privat PKW in Anspruch genommen werden dürfen.



Ja, so komische "Dienstanweisungen" schwirren im ganzen Land durch die Gegend. Ändert aber nichts daran, dass sie die Rechte aus der StVO nicht einschränken können. Könnten m.E. höchstens disziplinarrechtlich relevant werden.



Und selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Dienstanweisung konkludent meint, die Sonderrechtsfahrt sei nicht dringend geboten, dann bleibt die Frage offen, woher man das "dringend geboten" plötzlich nehmen will, wenn man in der Untekunft angekommen ist und in einem THW-Fahrzeug sitzt, wenn man es vorher abgelehnt hat...



Geschrieben von Martin DropmannBesser 1 Minute später ankommen als nie.



Volle Zustimmung.



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.119


Einsatzfahrt nach StVO? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt