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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Berufsfeuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFF in Berlin (war: Kosten Freiwillige Feuerwehr)73 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 341686
Datum02.06.2006 12:37      MSG-Nr: [ 341686 ]25906 x gelesen

Geschrieben von Sebastian Rakna wenn ich das nicht hochnäsig nenne!



Nö. Nur wenn wir von RTW reden, dann denkt der gemeine LÖEser hier, daß als Fahrzeugführer ein ausgebildeter RettAss drauf sitzt und die Besatzung somit vergleichbar zu anderen RTW ist der BRD ist.





Wenn ich den RettAss durch einen nicht gem. den Vorschriften ausgebildeten RDV ersetze (und in der Vergangenheit diese auch noch selbst ernennen konnte), dann kann ich natürlich problemlos auch ehrenamtliches Personal auf den RTW setzen.



Aber mach das mal mit ehrenamtlichem Personal, daß die reguläre zweijährige (und vielleicht bald dreijährige) Ausbildung zum RettAss gemacht hat....

Da ist dann schnell Feierabend mit EA-RTW.





Geschrieben von Sebastian RakEs gibt in Berlin immernoch RDVs (Rettungsdienstverantwortliche) und die gab es hier schon ehe die Berufsausbildung RettAss eingeführt wurde.



Und? Wo wäre dann das Problem gewesen, die RDV die hoffentlich ja eine RettSan Ausbildung gehabt haben als das RettAss Ausbildung kam über dass ANerkennungsverfahren überzuleiten?

Und alle neuen Fälle müßten eben die reguläre RettAss Ausbildung durchlaufen.

Aber da ist es natürlich einfacher "RDV" selbst zu ernennen (ist eben der Vorteil, wenn man gleichzeitig Stadt und Landesbehörden in einem hat...; wenn das die BF in der Stadt eines Flächenlandes machen würde wäre wahrscheinlich das Gelächter im zuständigen Sozialministurium groß...)





Geschrieben von Sebastian RakBerlin ist nicht Landrettungsdienst. Nix Rettungsrambos, nicht Notkompetenz.



Und? Was ist daran gut? Wenn ich früher in Berline RTW rein geschaut habe kam mir die Angst.

Da konnte man wirklich nur hoffen, daß das



Wieso auch der Doktor ist gleich um die Ecke, wenn du ihn brauchst!



auch zutrifft. Da kenne ich KTW die waren besser ausgestattet.



Und man kann nicht alles über die NAW erschlagen.

Denn auch das zunächst unkritische Meldebild kann vor Ort die sofortige massive notfallmedizinische Intervention erfordern. Und zwar bevor der NAW von was weiß ich woher dann irgend wann ankommt.





Geschrieben von Sebastian RakAußerdem ist die Hemmschwelle hier leider sehr gering den Notfallrettungsdienst zu rufen.



Das gilt m.E. für jeden großstädtischen Bereich. Frag mal die Kollegen aus HH. Trotzdem haben die ihre RTW mit RettAss besetzt.





Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de






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