News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorMart8in 8D., Kaarst (NRW) / 341680
Datum02.06.2006 12:20      MSG-Nr: [ 341680 ]13463 x gelesen

Beim THW wurde Bundesweit verfügt das bei der Anfahrt zur Unterkunft nach Alarmierung keine Sonderrechte im Privat PKW in Anspruch genommen werden dürfen.



Besser 1 Minute später ankommen als nie.

Gruß Martin




THW OV-Neuss


Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp


http://www.thw-neuss.de





Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.206


Einsatzfahrt nach StVO? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt