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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 341655 | ||
Datum | 02.06.2006 10:20 MSG-Nr: [ 341655 ] | 13508 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Katja Midunsky Alle anderen Juristen in Deutschland (sowohl Rechtsprechung als Literatur) sind sich aber eigentlich einig darüber Nun ja, es gab da im vergangen Jahr auch noch zwei wenig überzeugende Artikel in Fachzeitschriften, wo diese Mindermeinung leider vertreten wurde und so die FA verunsichert. Neben dem OLG Stuttgart gibt es auch seit einigen Jahren eine entsprechende Stellungnahme des Bund-Länder-Fachausschusses der an der Gestaltung der StVO mitwirkt, in der gesagt wird: Die Sonderrechte gelten auch für den Privat-PKW. Das man sagt, dass es ein solches Recht gibt, sagt selbstverständlich noch nichts darüber aus, wie dieses Recht ausgeübt werden darf (nämlich nur sehr vorsichtig!). Letzteres lässt sich aber nicht allgemein sagen, da es von der konkreten Verkehrssituation abhängt, wie schnell man z.B. fahren kann ohne jemanden zu gefährden. Um die Ausgangsfrage zu beantworten: gesetzliche Regelung zu dem Thema ist ausschließlich § 35 StVO. Gruß Sven | ||||
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