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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / 341585
Datum01.06.2006 23:40      MSG-Nr: [ 341585 ]13476 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Josef Mäschle

Doch, gibt es. Die Sonderrechte sind an die Feuerwehr als Organisation, nicht an spezifische Fahrzeuge gekoppelt.




mit dieser Auffassung wäre ich vorsichtig, denn deine Begründung ist reine Auslegungssache! Die derzeitige Rechtsauffassung und entsprechende Urteile argumentieren in zwei Richtugnen.



1. Richtung:

Die Fahrt zum Gerätehaus/Feuerwache ist Teil der zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendigen Tätigkeiten. -> Auch der Privat-PKW hat Sonderrechte.



2. Richtung:

Die Fahrt zum Gerätehaus/Feuerwache ist eine lediglich vorbereitende Tätigkeit und dient nicht unmittelbar der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

-> Dem Privat-PKW werden keine Sonderrechte gewährt.



Ich meine, dass es zu dem Thema vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der Fw-Bravo gab.





Gruß

Sebastian


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