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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / | 341585 | ||
Datum | 01.06.2006 23:40 MSG-Nr: [ 341585 ] | 13476 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Josef Mäschle
mit dieser Auffassung wäre ich vorsichtig, denn deine Begründung ist reine Auslegungssache! Die derzeitige Rechtsauffassung und entsprechende Urteile argumentieren in zwei Richtugnen. 1. Richtung: Die Fahrt zum Gerätehaus/Feuerwache ist Teil der zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendigen Tätigkeiten. -> Auch der Privat-PKW hat Sonderrechte. 2. Richtung: Die Fahrt zum Gerätehaus/Feuerwache ist eine lediglich vorbereitende Tätigkeit und dient nicht unmittelbar der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. -> Dem Privat-PKW werden keine Sonderrechte gewährt. Ich meine, dass es zu dem Thema vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der Fw-Bravo gab. Gruß Sebastian | ||||
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