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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKosten freiwillige Feuerwehr72 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 341110
Datum30.05.2006 13:18      MSG-Nr: [ 341110 ]22817 x gelesen

Hallo Christoph!



Geschrieben von Christoph GüthnerVielleicht hat mir jemand zu diesem Thema Argumente, weil ich diese gestreuten Behauptungen im Einzelgespräch mit Bürgern entgegentreten möchte.



Du willst Argumente dagegen:

1. Rechtliche Zulässigkeit ist nach § 1 Brandschutzgesetz BW sehr fraglich. Aber Vorsicht: Nach § 1 GKZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) besteht die Möglichkeit entsprechende Zweckverbände bzw. öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen. Die rechtliche Zulässigkeit müsste also überhaupt erstmal geprüft werden.



2. Es liegt derzeit kein Einverständnis zwischen den Gemeinden hinsichtlich einer solchen Zusammenarbeit vor, insbesondere ist nicht klar, ob Freiburg personell derzeit überhaupt in der Lage ist diese Aufgabe zusätzlich zu übernehmen.



3. Einsparungen können derzeit überhaupt nicht beziffert werden, da zunächst mal festgestellt werde muss, welche Kosten bei einer Zusammenarbeit entstehen würden (Frage insbesondere der Einsatzhäufigkeit und des Aufwandes für Freiburg)



4. Die Einhaltung einer Hilfsfrist (aus Brandschutzbedarfsplan oder mit Vorbehalten als Regel der Technik: AGBF-Papier) müsste zunächst umfassend geprüft werden, bevor man eine solche Aussage treffen kann.



5. Es würde zumindest eine spätere Eintreffzeit der Feuerwehr an der Einsatzstelle bedeuten, soweit Eure Feuerwehr derzeit zeitnah und personell ausreichend kommt! Dies kann zu Verzögerungen des Einsatzes führen und im Extremfall über den Erfolg der Menschenrettung entscheiden.



Gibt bestimmt noch mehr Gründe. Als Ratsmitglied (bin keins) würde ich sehr vorsichtig agieren, was das Ausschließen von Vorschlägen angeht, ohne zuvor die Fakten zu prüfen. Das kann sonst schon mal nach hinten losgehen und man will ja wieder gewählt werden. ;-)



Gruß

Sven


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