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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMelder in der Jugend33 Beiträge
AutorPete8r H8., Idstein / 340493
Datum26.05.2006 10:16      MSG-Nr: [ 340493 ]13245 x gelesen

Kurzer Nachtrag:

Wer den BOS-Funk aus welchen Gründen auch immer meint mithören zu müssen, darf dies zwar tun, aber er darf die gewonnenen Informationen NICHT verwerten, wenn das Mithören ohne dienstlichen Auftrag geschieht. Wenn sich jemand nun privat (d.h. ohne dienstlichen Auftrag) einen Melder kauft, darf er den zwar haben, aber leider darf er die Infos (auch: eigene Alarmierung) nicht nutzen. (Von Rechtfertigenden Gründen mal abgesehen.)



Somit: 100-300 ? für nix !!!!

Ich weiss nicht aber davon könnt ich mal wieder in Urlaub fahren :-)


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