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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bundesregierung befürwortet Handy-Störsender bei Großveranst | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / | 340150 | ||
Datum | 24.05.2006 14:02 MSG-Nr: [ 340150 ] | 14717 x gelesen | ||
Hallo, Gereget wird das alles in der "Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme (Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung ? TKSiV)". Dazu gibt es auch entsprechende Antragsformulare. Das ganze nennt sich dann Teilnehmerkennung (TKg) oder TKg 2-Kennzeichnung. Entsprechende Unterlagen habe ich hier vorliegen. Zum Eigentlichen Thema: Wollte ich irgendwelche Steuerungen zum Zwecke der Fernauslösung durchführen, würde ich mich da unabhängig machen und das Ganze über Kurzwelle realisieren. Hier ist es mit wenig Bastelaufwand ohne Weiteres möglich einige KW Sendeleistung zu erzeugen und breitbandig abzustrahlen. Die mißbräuchliche Benutzug irgendeines D-Netzes wäre für mich die ungünstigere Alternative. Ich denke das auch der betreffende Personenkreis lernfähig ist und hier keine Weitere Anleitungen braucht. Gruss Neue Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / Vollversion ab dem: 01.05.06 unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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