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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wechsel in der Führung | 5 Beiträge | ||
Autor | Heik8o S8., Gefrees - Streitau / | 340136 | ||
Datum | 24.05.2006 11:40 MSG-Nr: [ 340136 ] | 4666 x gelesen | ||
Hallo, was sagt denn euer Feuerwehrgesetz über die Einsatzleitung aus? In Bayern ist grundsätzlich der örtlich zuständige Kommandant Einsatzleiter. Andere (höhere) Funktionsträger können die Einsatzleitung insgesamt übernehmen, müssen aber normalerweise nicht. Unser stellv. Kommandant ist auch gleichzeitig Kreisbrandmeister - muß aber deshalb noch lange nicht das sagen haben (vor allem nicht in der Funktion des GF oder ZF der Löschgruppe). Gruß Heiko | ||||
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