Geschrieben von Matthias OttBleibt die Frage, ob ich jetzt den jeweils mit "besonderen" Aufgaben versehenen MA jeweils ein "Firmen-"Telefon zur Verfügung stellen muss oder ob ein solcher Antrag auch für einen privaten Anschluss des MA möglich wäre udn ob der dann meinetwegen eine Vereinbarung unterschreiben muss dass er sein Telefon für den dienstlichen Zweck zur Verfügung stellt?
So wie ich es verstanden habe geht es auch auf das private Telefon, dann muß allerdings ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben der Organisation mit dem Antrag vorgelegt werden.---------------------------------------------------
Don`t use excessive force.
Get a bigger hammer!
Gruß
Jo(sef) Mäschle
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