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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bundesregierung befürwortet Handy-Störsender bei Großveranst | 30 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / | 340117 | ||
Datum | 24.05.2006 10:32 MSG-Nr: [ 340117 ] | 14829 x gelesen | ||
Hallo, wie vielfältig die Probleme bei der Einsatz-Kommunikation über Mobiltelefone auch sein mögen - so unbestritten dürften auch bestimmte Vorteile sein, wenn sie denn funktioniert. So sind Bild- und Datenübertragung mit großer Bandbreite möglich und Gespräche können über weite Entfernungen, mit beliebigen Teilnehmern und dazu abhörsicher geführt werden. Solange diese Merkmale nicht durch unseren BOS-Funk oder das Feldtelefon angeboten werden können möchte ich die Nutzung nicht gänzlich ausschließen und daher grundlegende Vorkehrungen treffen. Siet längerer Zeit geistert die Sage durch die Lande, man könne Handys und auch Festnetzanschlüsse mit bestimmten "Bevorrechtigungen" versehen lassen. Dazu gibt's dann verschiedenen meinungen, die von -geht technisch (noch) nicht -geht, wird aber erst im Fall des Falles aktiviert -geht, muss man nur beantragen reichen. Entsprechende Antragsformulare meine ich schon mal gesehen zu haben, bin mir aber nicht sicher in welchem Zusammenhang, gehört das es geht hab ich auch schon öfter mal. Wie dem auch sei, da wir gerade beim Thema sind, vielleicht können hier folgende Fragen: 1.) In welchem Umfangs sind "Sonderrechte" für Fest- und Mobilanschlüsse möglich? 2.) Unter welchen Voraussetzungen werden diese eingerichtet? 3.) Wie ist der Antragsweg, was die Grundlage (PTSG?)? Gruß, Matthias | ||||
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