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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | ´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch | 72 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / | 339844 | ||
Datum | 20.05.2006 22:57 MSG-Nr: [ 339844 ] | 24033 x gelesen | ||
Hallo Forum, Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M@yer volle Zustimmung - auch bei den Ausbildern MUSS es ein "Verfallsdatum" geben. Danke :-), man kann aber auch Weiterbildung betreiben ohne irgendwelche Scheine zu erlangen und auf dem Aktuellenstand sein. Nicht die offiziellen Bescheinigungen machen einen guten Ausbilder. Geschrieben von Jürgen M@yer Geschrieben von Ingo zum Felde* Die Grundqualifikation vor Führungslehrgängen festlegen. Z.B.: Ich bin auch der Meinung eine gewisse Weiterbildung, auch im zivilen Bereich, sollte sein, aber bei den Forderungen gibt es noch weniger geeignete Führungskräfte. Ob wir dann besser geführt werden? Gruß Michael | ||||
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