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Landesfeuerwehrschule
RubrikAtemschutz zurück
Thema´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch72 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / 339844
Datum20.05.2006 22:57      MSG-Nr: [ 339844 ]24033 x gelesen

Hallo Forum, Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen M@yer

volle Zustimmung - auch bei den Ausbildern MUSS es ein "Verfallsdatum" geben.

"Vor 15 Jahren den Ausbilderlehrgang an der LFS gemacht - und seither ohne weitere Fortbildung auf die Feuerwehr losgelassen


Danke :-), man kann aber auch Weiterbildung betreiben ohne irgendwelche Scheine zu erlangen und auf dem Aktuellenstand sein. Nicht die offiziellen Bescheinigungen machen einen guten Ausbilder.



Geschrieben von Jürgen M@yer

Geschrieben von Ingo zum Felde* Die Grundqualifikation vor Führungslehrgängen festlegen. Z.B.:

für Gruppenführer: Abgeschlossene Lehre oder Abitur und min. 25 Jahre alt.

für Zugführer: Fachhochschulausbildung oder 2 Jährige Fortbildung nach der Lehre (z.B. Meister)



hui - starker Tobak - das wird meiner Ansicht nicht durchzuhalten sein :-(



Die Intension die dahintersteckt kann ich irgendwie schon verstehen. Aber ob das jeweils gute Massstäbe für eine Führungsposition sind?


Ich bin auch der Meinung eine gewisse Weiterbildung, auch im zivilen Bereich, sollte sein, aber bei den Forderungen gibt es noch weniger geeignete Führungskräfte. Ob wir dann besser geführt werden?



Gruß

Michael


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