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Rubrik | Atemschutz | zurück | |||
Thema | ´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch | 72 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 339838 | |||
Datum | 20.05.2006 20:57 MSG-Nr: [ 339838 ] | 24261 x gelesen | |||
Nur weil wer was studiert hat, isser nicht automatisch für Führungs- oder Ausbildungsaufgaben geeignet und umgekehrt hat nicht jeder Führungsgeeignete eine wer weiß wie tolle berufliche Ausbildung hinter sich. Ich muß dir im Grundsatz zustimmen. Was nützt dir denn ein Germanistik- oder BWL-Studium, wenn man mit 'ner Handvoll FA vor'm brennenden Kesselwagen steht? Dummerweise hilft einem in so einem Fall auch keiner weiter der einen Sonderschulabschluß hat und geistig nicht in der Lage ist aus der einschlägigen Literatur die Notwendigen Maßnahmen zu ergründen. Soll ja welche geben, die sowohl GF und ZF-Lehrgang nur deshalb bekommen haben, weil Ausbilder beide Augen zugedrückt haben und/oder den Teilnehmer nicht noch ein zweites oder gar drittes mal vor sich haben wollten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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