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RubrikAtemschutz zurück
Thema´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch72 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / 339821
Datum20.05.2006 17:35      MSG-Nr: [ 339821 ]24316 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Grundqualifikation vor Führungslehrgängen festlegen. Z.B.:

für Gruppenführer: Abgeschlossene Lehre oder Abitur und min. 25 Jahre alt.

für Zugführer: Fachhochschulausbildung oder 2 Jährige Fortbildung nach der Lehre (z.B. Meister)


Das würde bedeuten, daß man die Funktion Zugführer bei einer BF eher ausüben kann (nämlich mit 24 Jahren) als die Funktion Gruppenführer bei der FF.



2 Jährige Fortbildung nach der Lehre (z.B. Meister)

Derjenige, der sich den Meister nicht leisten kann bzw. seitens des Arbeitgebers nicht die Möglichkeit bekommt, darf also nie ZF werden?



Ich denke, diese Voraussetzungen sind nicht durchsetzbar.

MkG Sascha




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