News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | ´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch | 72 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / | 339819 | ||
Datum | 20.05.2006 17:30 MSG-Nr: [ 339819 ] | 24282 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Die Ausbildung der Ausbilder verbessern. Grundsätzlich ACK Geschrieben von Ingo zum Felde eine Ausbilderausbildung von min. 120-160 Std 160 Std. entspr. 4 Wochen a) Welcher AG stellt dich 4 Wochen lang frei. Bedenke bitte, der AG erhält zwar deine Lohnfortzahlung ersetzt, nicht aber den Gewinn, den du ihm in diesen 4 Wochen erwirtschaftet hättest. b) Welche Stadt/Gemeinde kann oder will den Verdienstausfall für diese Kräfte tragen. In meiner Wehr sind es 7 Ausbilder, entspricht einem Verdienstausfall von 28 Wochen. So ganz nebenbei haben wir auch noch drei Ortsteilwehren. Oder meintest du Kreisausbilder? Da ließe es sich schon eher realisieren. Geschrieben von Ingo zum Felde für Gruppenführer: Abgeschlossene Lehre oder Abitur und min. 25 Jahre alt. Sehe ich kein Problem, trifft auch in meiner Wehr auf alle GF zu. Geschrieben von Ingo zum Felde für Zugführer: Fachhochschulausbildung oder 2 Jährige Fortbildung nach der Lehre (z.B. Meister) Hier dürfte der Kreis derer, die a) die Vorraussetzung erfüllen und b) auch charakterlich dafür geeignet sind und c) auch willens sind, diese Position einzunehmen schon seeeehr klein werden. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|