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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikAtemschutz zurück
Thema´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch72 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 339771
Datum19.05.2006 20:52      MSG-Nr: [ 339771 ]24144 x gelesen

Hi,



Geschrieben von Christoph Wolf



Steht da nicht sowas in der FwDV 2 drin, nachdem Führungskräfte ab Gruppenführer aufwärts und Ausbilder sich maximal im Abstand von 6 Jahren fortbilden sollen?



In den Grundsätzen der FwDV 2 (Ziff. 1.11) wird leider nur von einem "sollen" gesprochen. Ansonsten in in dieser FwDV der Punkt 5 Fortbildung nur dürftig behandelt. Es wird auf länderspezifische Regelungen verwiesen.

Fortbildungsangebote gibt es schon, hier werden auf Unterkreis,- Kreis- und Länderebene schon solche Fortbildungen angeboten. Leider weder verpflichtend, und wenn sie verpflichtend wären, dann in zu geringer Kapazität um alle Führungskräfte und Ausbilder in regelmäßigen Abständen fortzubilden.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)




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