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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | ´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch | 72 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 339771 | ||
Datum | 19.05.2006 20:52 MSG-Nr: [ 339771 ] | 24144 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christoph Wolf Steht da nicht sowas in der FwDV 2 drin, nachdem Führungskräfte ab Gruppenführer aufwärts und Ausbilder sich maximal im Abstand von 6 Jahren fortbilden sollen? In den Grundsätzen der FwDV 2 (Ziff. 1.11) wird leider nur von einem "sollen" gesprochen. Ansonsten in in dieser FwDV der Punkt 5 Fortbildung nur dürftig behandelt. Es wird auf länderspezifische Regelungen verwiesen. Fortbildungsangebote gibt es schon, hier werden auf Unterkreis,- Kreis- und Länderebene schon solche Fortbildungen angeboten. Leider weder verpflichtend, und wenn sie verpflichtend wären, dann in zu geringer Kapazität um alle Führungskräfte und Ausbilder in regelmäßigen Abständen fortzubilden. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | ||||
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