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Jugendfeuerwehr
RubrikAtemschutz zurück
Thema´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch72 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 339769
Datum19.05.2006 20:43      MSG-Nr: [ 339769 ]24256 x gelesen

Hi,



Geschrieben von Jochen Weller



Der Jugendwart sollte die JuleiCa (JugendleiterCard) besitzen.



Sollte, aber muss nicht. Hier im Kreis bekommt man die JuLeiCa nach Absolvierung des 40 Std. umfassenden Jugendgruppenleiterlehrganges.



Alle 2 Jahre müssen weitere Fortbildungen nachgewiesen werden, sonst verfällt die JuleiCa. Lehrgänge können Organisationsunabhängig besucht werden (Jugendring, kirchliche Einrichtungen, JF, Jugend-THW,...) dadurch ist gewährleistet, dass der JuleiCa-Besitzer entsprechende Grundausbildung besitzt und auch weiterhin auf dem Laufenden in Sachen Jugendbetreuung bleibt.



Habe den Eindruck, dass im JF-Bereich auf Kreis, Bezirks- und Landesebene erheblich mehr Weiterbildungsmöglichkeiten (Seminare, Neigungslehrgänge etc.) als im Erwachsenenbereich angeboten werden.

Aber das Thema ist hier der Bereich der Einsatzabteilung.



MkG



Bernhard



" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)




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