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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | ´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch | 72 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 339769 | ||
| Datum | 19.05.2006 20:43 MSG-Nr: [ 339769 ] | 24256 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Jochen Weller Der Jugendwart sollte die JuleiCa (JugendleiterCard) besitzen. Sollte, aber muss nicht. Hier im Kreis bekommt man die JuLeiCa nach Absolvierung des 40 Std. umfassenden Jugendgruppenleiterlehrganges. Alle 2 Jahre müssen weitere Fortbildungen nachgewiesen werden, sonst verfällt die JuleiCa. Lehrgänge können Organisationsunabhängig besucht werden (Jugendring, kirchliche Einrichtungen, JF, Jugend-THW,...) dadurch ist gewährleistet, dass der JuleiCa-Besitzer entsprechende Grundausbildung besitzt und auch weiterhin auf dem Laufenden in Sachen Jugendbetreuung bleibt. Habe den Eindruck, dass im JF-Bereich auf Kreis, Bezirks- und Landesebene erheblich mehr Weiterbildungsmöglichkeiten (Seminare, Neigungslehrgänge etc.) als im Erwachsenenbereich angeboten werden. Aber das Thema ist hier der Bereich der Einsatzabteilung. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | ||||
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