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RubrikAtemschutz zurück
Thema´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch72 Beiträge
AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 339741
Datum19.05.2006 16:32      MSG-Nr: [ 339741 ]24264 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerIch könnte mir aber vorstellen das z.B. folgenden Umfang praktikabel und sinnvoll sein könnten:



- Jährliche Fortbildung im Umfang von 4 - 6 UE (Unterrichtseinheiten)



Das könnte z.B. eine Samstagnachmittag oder zwei Abende im Jahr sein.



Die Fortbildung sollte aber folgende "Qualitätskriterien" genügen:





strikte Vorgabe des Stoff- bzw. Themenumfangs



ausgewählte Ausbilder/Referenten




Das ist im Grunde das, was für RD-Personal in einigen Bundesländern bereits seit Jahren erfolgreich vorgeschrieben ist. Und komischerweise funktioniert das im EA-Bereich wie auch im HA-Bereich.



In NRW sind es allerdings 30 Std. Die Themenbereiche sind in einer Empfehlung (also nicht verbindlich) vorgegeben. Allerdings sind einige elementare Dinge (wie z.B. standardisierte Rea, Rechtsgrundlagen, etc.)in fast allen jährlichen Fortbildungen zu finden.



Ich sehe kaum Probleme, dass bei Feuerwehrs in ähnlicher Form einzuführen. An der Stundenzahl kann es ja wohl kaum hapern.




Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.


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