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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMünte-Generation und Freiwillige Feuerwehr bis 60?21 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / 339606
Datum18.05.2006 17:59      MSG-Nr: [ 339606 ]5942 x gelesen

Auszug aus dem LBKG für Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung:



"§ 12

Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der

ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen



(1) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sind nur Personen aufzunehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 erforderlich ist, kann der Aufgabenträger im Ausnahmefall und auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zulassen; die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall durch ein ärztliches Attest nachzuweisen."



Ich lese dass so, dass in Rheinland-Pfalz im Normalfall mit Vollendung des 60. Lebensjahres Schluss ist und man in Ausnahmefällen bis Vollendung des 63. Lebensjahres den Dienst in der Feuerwehr ausüben kann.



Meine private Meinung ist die, dass die Zahl 60 schon eine gewisse "Willkür" beinhaltet, weil es auch noch sehr fitte Menschen über 60 gibt, aber irgendwo muss es eine Grenze geben.





Meine ganz private Meinung - ist doch klar.


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