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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMünte-Generation und Freiwillige Feuerwehr bis 60?21 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 339585
Datum18.05.2006 15:48      MSG-Nr: [ 339585 ]5991 x gelesen

Hi,



Geschrieben von Thobias Schürmann



Bis jetzt ist es doch so, das mit 60 schluss im aktiven Dienst der Feuerwehr ist, oder?



Oder ;-)))



Auszug aus dem Feuerwehrgesetz von BaWü:



"§ 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet wenn, [ ] oder der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr



1. das 65. Lebensjahr vollendet hat,"




Klar ist, dass nicht jeder solange machen kann, aber wie siehts denn mit den wirklich fitten aus?





Hierzu schreibt das FwG von BaWü im § 6:





"(5) Die Gemeinden können eine Alterabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen. Die Angehörigen der Alterabteilung, die noch feuerwehrdiensttauglich sind, können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden."



Somit können, aber müssen nicht, FW-Angehörige über 65 Jahre -sofern sie noch Feuerwehrtauglich sind-in BaWü noch bei Übungen und Einsätzen teilnehmen. Also dürfen rüstige FW-Veteranen in BaWü noch an die Front ;-)))

Ungeklärt die Frage wie man "Feuerwehrtauglich" definiert.



MkG



Bernhard





" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)




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