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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Scania Fahrgestell / HLF 20/16 | 30 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 339566 | ||
Datum | 18.05.2006 14:17 MSG-Nr: [ 339566 ] | 14570 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf Wilke Er meinte nämlich auch, daß man für Scania als Feuerwehrfahrzeug in Deutschland eine Sonder- oder Ausnahmegenehmigung bräuchte, weil die Fahrgestelle außer für große TLF und Hubrettungsfahrzeuge in der falschen Klasse sind (S statt wie gefordert M). Ist das so richtig? Bedingt. LF 16/12 wie auch HLF 20/16 müssen in Gewichtsklasse M nach DIN EN 1846 sein, faktisch sind viele Fahrzeuge schon drüber (14,5 ist auch mehr als 14 und damit schon S, auch wenn das Fahrgestell dann i.d.R. noch die Anforderungen nach M erfüllt, wenns aus dieser Klasse kommt). Das hat nichts mit der Marke Scania zu tun. Scania hat aber in der Klasse M keine geeigneten Fahrgestelle und kann allenfalls aus S ablasten. Bei Hubrettungsfahrzeugen ist das im Prinzip ähnlich, nur dass hier die Gewichte nach den neuen Normen eigentlich offen sind, es gibt nach meiner Auffassung nur noch Empfehlungen (und die liegen für ein "30m-Gerät" bei der DL bei 14,5 bis 16 t, TM etc. wiegen da i.d.R. 16 - 18, Vorsicht mit den Aufstellflächen - also alles in "S"). ----- | ||||
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